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pro KarLi Bei-UFFTA-Stehenbleiber

Anmeldedatum: 18.01.2007 Beiträge: 102
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Verfasst am: Di Nov 14, 2017 9:24 pm Titel: |
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Nach Ausschreitungen in Babelsberg - Energie-Fan muss weiter mit Stadionverbot rechnen
RBB hat Folgendes geschrieben: | Die Krawalle beim Regionalligaspiel von Energie Cottbus beim SV Babelsberg vor einem halben Jahr haben am Dienstag das Cottbuser Amtsgericht beschäftigt. Ein langjähriges Mitglied der mittlerweile aufgelösten Fangruppierung "Inferno" hatte dagegen geklagt, dass der FC Energie gegen ihn ein Stadionverbot verhängte. Der Prozess wurde vertagt, beide Parteien wollen weitere Beweismittel einreichen. |
Dazu die Lausitzer Rundschau: Klage gegen Stadionverbot des FC Energie Cottbus - FCE verteidigt Stadionverbot für langjähriges „Inferno“-Mitglied
Lausitzer Rundschau hat Folgendes geschrieben: | Zunächst sieht es so aus, als ob der Termin am Cottbuser Amtsgericht am Dienstagvormittag platzt. René Lau, der Berliner Anwalt des Klägers, verspätet sich bei seiner Anreise. Doch dann wird doch noch in diesem Zivilstreit verhandelt. Es geht um ein Anfang Mai vom FC Energie Cottbus für vier Jahre ausgesprochenes bundesweites Stadionverbot. Der betroffene Forster klagt dagegen.
Für den Verein ist der 27-Jährige einer der wichtigsten Rädelsführer der Fan-Gruppe „Inferno“, die vom Verfassungsschutz als klar rechtsextremistisch und mit besten Verbindungen in das Neonazimilieu bezeichnet wird. Die Gruppe war seit Jahren immer wieder in Propaganda- und Gewaltaktionen bei Auswärtsspielen des FCE verwickelt. Allein die „Inferno“ zugerechnete Jagd auf Fans des SV Babelsberg 03 und üble Beleidigungen der Potsdamer im Cottbuser Stadion im Herbst 2016 brachten dem Verein eine Geldstrafe von 10 000 Euro ein.
Der Forster, der sich nun gegen das Stadionverbot wehrt, bestätigt auf Nachfrage von Richterin Petra Malek auch unumwunden seine Mitgliedschaft in der rechtsextremistischen Gruppe, verweist jedoch darauf, dass „Inferno“ sich Anfang Mai selbst aufgelöst habe: „Inferno gibt es nicht mehr.“ Szenekenner sind jedoch davon überzeugt, dass diese Selbstauflösung nur scheinbar erfolgte, um einem möglichen Vereinsverbot zuvor zu kommen. In dem Zivilverfahren spielen solche Erwägungen jedoch keine Rolle.
Wie schwierig es im Einzelfall für Fußballvereine sein kann, ein Stadionverbot gegen mutmaßliche Drahtzieher von Zwischenfällen durchzusetzen, wurde in der kurzen Sacherörterung der Klage gegen den FCE deutlich. Der Anwalt des 27-jährigen Klägers hält dem Vertreter des Vereins, Rechtsanwalt Wolfgang Schreiber vor, dass die meisten Vorwürfe gegen seinen Mandanten schon vier Jahre und länger zurücklägen. Außerdem sei ein solches Stadionverbot gleichlautenden Inhalts mehreren Personen erteilt worden. Damit fehle ein personengezogener sachlicher Grund für das Verbot.
Während Anwalt Lau den Schwerpunkt auf konkretes Verhalten seines Mandanten und weniger auf seine Rolle bei „Inferno“ legt, macht die Richterin deutlich, dass eine Mitgliedschaft und führende Rolle in der Gruppe durchaus von Bedeutung sein könnte für die Entscheidung über das Stadionverbot. Von der Selbstauflösung von „Inferno“ hört sie in dem Verfahren jedoch zum ersten Mal am Dienstag im Gerichtssaal. |
_________________ Bernd Schröder: "Bescheidenheit ist bei uns die Grundlage jeder Vernunft."
"Frauen sind nicht in der Lage, bestimmte Erfolge vernünftig auszuleben." |
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scatterbrain Haarschnitt wie Günter Netzer


Anmeldedatum: 30.05.2003 Beiträge: 873
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Verfasst am: Fr Nov 24, 2017 9:37 pm Titel: |
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Welt hat Folgendes geschrieben: | NOFV bestraft Energie Cottbus mit 5000 Euro
Berlin - Das Sportgericht des Nordostdeutschen Fußballverbandes (NOFV) hat den Regionalligisten FC Energie Cottbus in einem zweiten Verfahren wegen unsportlichen und diskriminierenden Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe von 5.000 Euro belegt. 2.000 Euro davon sollen für präventive Maßnahmen gegen Rechtsextremismus und Rassismus verwendet werden. Das teilte der Verband am Freitag mit.
Während des Regionalligaspiels gegen den SV Babelsberg war es am 28. April 2017 zu schweren Ausschreitungen mit Hasstiraden rechtsradikalen und antisemitischen Inhalts gekommen. Der Verein muss deshalb außerdem ein Konzept zur Vermeidung demokratiefeindlicher Verfehlungen seiner Fans bei Fußballspielen erarbeiten und bis zum 28. Februar 2018 dem NOFV vorlegen. [...] |
NOFV PM zum Sportgerichtsverfahren vs. Energie Cottbus _________________ "Wir dürfen nicht vergessen, wo wir herkommen, was für Möglichkeiten wir haben und welches Ziel wir anstreben." Dietmar Demuth, Feb. 2011 |
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grammofon Blutgrätschen-Lechzer

Anmeldedatum: 06.08.2013 Beiträge: 379
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Verfasst am: Fr Nov 24, 2017 11:05 pm Titel: |
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NOFV hat Folgendes geschrieben: | Diese Vorfälle sind dem NOFV-Sportgericht erst nach Abschluss eines vorhergehenden Sportstrafverfahrens gegen den FC Energie Cottbus (wegen des Einsatzes von Pyrotechnik und Platzstürmungen bei diesem Spiel) konkret angezeigt und bekanntgemacht worden. Das NOFV- Sportgericht hatte daher von Amts wegen ein weiteres Sportstrafverfahren gegen den FC Energie Cottbus eingeleitet. |
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Potsdamer03 Theken-Trainer

Anmeldedatum: 07.08.2009 Beiträge: 3595
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ALLEZ03 Theken-Trainer

Anmeldedatum: 27.03.2009 Beiträge: 1923
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Verfasst am: Sa Nov 25, 2017 2:39 pm Titel: |
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Der NOFV macht sich langsam nur noch lächerlich, mit seinem ewigen hin und her.
Vor diesem Hintergrund wäre eine Auflösung des NOFV im Zuge der Neustrukturierung der Regionalligen das Beste! |
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Dazock Blutgrätschen-Lechzer


Anmeldedatum: 15.04.2003 Beiträge: 339 Wohnort: MaDsToP/City
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Verfasst am: Do Jan 11, 2018 10:56 am Titel: |
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Zitat: | FC ENERGIE GEWINNT BERUFUNGSVERFAHREN
Am Mittwoch wurde der FC Energie durch das Verbandsgericht des Nordostdeutschen Fußballverbands informiert, dass der Berufung gegen die neuerliche Ahndung der Vorkommnisse beim Auswärtsspiel in Babelsberg am 28. April 2017 in vollem Umfang stattgegeben wurde. Das Urteil des NOFV-Sportgerichts wurde damit in Gänze aufgehoben, eine mündliche Verhandlung wurde hierfür nicht notwendig. „Nach geltender Rechtsauffassung und unserem Dafürhalten konnte es nur diese Entscheidung geben. Wir sind froh darüber, dass das Verbandsgericht dies genauso gesehen und entsprechend entschieden hat“, zeigte sich Präsident Michael Wahlich erfreut über die Entscheidung.
Der FC Energie hatte am 23. November 2017 ein Urteil der Sportgerichtsbarkeit des Nordostdeutschen Fußballverbands erhalten und mit großer Verwunderung zur Kenntnis genommen. Demnach wurde dem FC Energie eine Geldstrafe von 5.000€ auferlegt, von denen 2.000€ in präventive Maßnahmen investiert werden sollen. Zudem sollte bis zum 28. Februar 2018 ein Konzept zur Vermeidung von demokratiefeindlichen Verfehlungen beim Verband vorgelegt werden.
Nach intensiver Prüfung, Beratung und Konsultation des Rechtsbeistandes hatte sich das Präsidium des FC Energie dazu entschlossen, die zur Verfügung stehenden Rechtsmittel gegen das neuerliche Urteil einzulegen. Die anwaltliche Vertretung des Vereins hatte fristgerecht Berufung gegen das Urteil der Sportgerichtsbarkeit des Nordostdeutschen Fußballverbandes eingelegt und anschließend eine umfassende Begründung derer erarbeitet und beim Sportgericht eingereicht. Mit Erfolg. |
http://www.fcenergie.de/news/fc-energie-gewinnt-berufungsverfahren.html |
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frutthy Turbieni-Fan


Anmeldedatum: 05.11.2009 Beiträge: 1037
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Verfasst am: Do Jan 11, 2018 8:58 pm Titel: |
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Unfassbar. |
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Oese -=rp03=- Thekenwart


Anmeldedatum: 15.04.2003 Beiträge: 7159 Wohnort: immer noch fast bei Kater Schnurr
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Gatto Nero Theken-Trainer


Anmeldedatum: 16.04.2003 Beiträge: 2289 Wohnort: fünfundfünfzig
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Verfasst am: Fr Jan 12, 2018 12:05 am Titel: |
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Das alles verwundert mich gar nicht.  |
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pro KarLi Bei-UFFTA-Stehenbleiber

Anmeldedatum: 18.01.2007 Beiträge: 102
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Verfasst am: Fr Jan 12, 2018 5:16 pm Titel: |
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... und auch Archibald hält die Suppe am köcheln ...
Offener Brief an das DFB-Präsidium _________________ Bernd Schröder: "Bescheidenheit ist bei uns die Grundlage jeder Vernunft."
"Frauen sind nicht in der Lage, bestimmte Erfolge vernünftig auszuleben." |
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thomas bei-Rückstand-früher-Geher

Anmeldedatum: 24.04.2003 Beiträge: 234 Wohnort: babelsberg
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Verfasst am: Fr Jan 12, 2018 10:29 pm Titel: vielleicht |
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sollte Archi mal in Cottbus fragen wie man einen Einspruch einlegt....
dann muss er nicht so viel offene Briefe schreiben...  |
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Oese -=rp03=- Thekenwart


Anmeldedatum: 15.04.2003 Beiträge: 7159 Wohnort: immer noch fast bei Kater Schnurr
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Oese -=rp03=- Thekenwart


Anmeldedatum: 15.04.2003 Beiträge: 7159 Wohnort: immer noch fast bei Kater Schnurr
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kalle aus halle Theken-Trainer


Anmeldedatum: 06.07.2007 Beiträge: 1971 Wohnort: ottendorf-okrilla
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kalle aus halle Theken-Trainer


Anmeldedatum: 06.07.2007 Beiträge: 1971 Wohnort: ottendorf-okrilla
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